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   BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89   

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https://dejure.org/1989,2605
BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89 (https://dejure.org/1989,2605)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1989 - 2 BvR 246/89 (https://dejure.org/1989,2605)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1989 - 2 BvR 246/89 (https://dejure.org/1989,2605)
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Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone

Keine materiell-rechtlichen Befugnisse aus Art. 19 Abs. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeindevertreter - Antragstellung - Annahme - Tagesordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1105 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet nämlich nur die Gewährung von Rechtsschutz für anderweitig begründete subjektive Rechte, nicht jedoch die Begründung solcher subjektive Rechte selbst (vgl. BVerfGE 61, 82 >110<; 51, 176 >185<).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet nämlich nur die Gewährung von Rechtsschutz für anderweitig begründete subjektive Rechte, nicht jedoch die Begründung solcher subjektive Rechte selbst (vgl. BVerfGE 61, 82 >110<; 51, 176 >185<).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89
    Ebenso mag unentschieden bleiben, ob dieses Grundrecht die Zulassung sogenannter Kommunalverfassungsstreitigkeiten durch die Gerichte erfordert, gegebenenfalls auch über denjenigen Bereich hinaus, für den sich das betreffende Kommunalorgan oder der jeweilige Organteil auf materielle Grundrechte berufen können (vgl. dazu aber BVerfG, Beschluß vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 -, Umdruck S. 8).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89
    Eine solche Darlegung ist jedoch jedenfalls dort unverzichtbar, wo - wie hier - Organe öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder Teile solcher Organe sich der Fähigkeit berühmen, Träger von Grundrechten - auch von Art. 2 Abs. 1 GG - zu sein (vgl. BVerfGE 78, 344 >347 f.<).
  • VGH Hessen, 11.08.1987 - 2 UE 1420/84
    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89
    Die hiergegen gerichtete Klage wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen (DVBl 1988, 793), die Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
  • VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20

    Klage gegen die Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen auf kommunaler Ebene durch

    Nach Maßgabe der einschlägigen Kommunalgesetze ergeben sich ferner wehrfähige Organbefugnisse etwa in Gestalt eines Rechts auf Einsicht in die Akten der Gemeindeverwaltung (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1997 - 15 A 3432/94, NVwZ 1999, 1252, beck-online) oder eines Initiativrechts zur Tagesordnung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 15 A 951/87, NVwZ-RR 1989, 380, BVerfG Beschluss vom 27. November 1989 - 2 BvR 246/89, NVwZ 1990, 355: Recht zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes nur bei Unterstützung durch einem Viertel der Gemeindevertreter).
  • VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00

    Tagesordnung des Kreisausschusses; zum Initiativrecht des Landrats

    Dort heißt es nämlich: "Denn der Oberbürgermeister entscheidet durch die Aufstellung der Tagesordnung auch darüber, wann die betreffende Angelegenheit Gegenstand der Beratung und Entscheidung des Gemeindevorstands sein soll (Repp, Der Bürgermeister nach der Hessischen Gemeindeordnung, 1988, S. 120.)" Eine solche Quorumsregelung verstößt auch nicht gegen Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - (vgl. BVerfG, NVwZ 1990, 355).
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